Man unterscheidet drei unterschiedliche Zeugnisse.
Für den Erwerb einer Fluglizenz ist ein beliebiges der drei möglichen Flugfunkzeugnisse ausreichend:
BZF II
Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in deutscher Sprache.
Für Flüge in Deutschland erforderlich!
BZF I
Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in englischer und deutscher Sprache.
Für Flüge im Ausland erforderlich!
AZF
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst.
Es berechtigt den Sprechfunk bei einer Boden- und Luftfunkstelle uneingeschränkt auszuführen.
Für die Durchführung von Flügen unter Instrumentflugbedingungen erforderlich!
Für den Erwerb des BZF II Kurs gibt es keine Voraussetzungen. Bei BZF I und AZF sind jedoch Englischkenntnisse von Vorteil. In der Regel reicht aufgefrischtes Schulenglisch aus.
Für das AZF wird ein BZF I oder II benötigt.
Um das Flugfunkzeugnis zu erhalten, müssen bei der Bundesnetzagentur eine theoretische und mündliche Prüfung abgelegt werden.
Inhalt der theoretischen Prüfung sind Multiple Choice Fragen aus einem feststehenden Fragenkatalog.
Bei der Mündlichen Prüfung wird ein simulierter Ab- und Anflug zu einem Verkehrsflughafen durchgeführt.
Hier müssen die erforderlichen Sprechfunkgruppen richtig angewandt werden.
Bei BZF I wird einer der beiden simulierten Flüge in englischer Sprache durchgeführt.
Darüber hinaus müssen Sie einen vorgegebenen Fachtext in Englisch vorlesen und nachfolgend ins Deutsche übersetzen.
Die AZF Prüfung ist eine Zusatzprüfung und kann nicht einzeln abgelegt werden!
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Telefon: +49 176 38953718
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